Was kann der FuD für Sie tun?

Ziel:
  • Unterstützung, Begleitung und Förderung von Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft z. B. bei der Freizeitgestaltung
  • Stärkung der Familien durch zeitweise Entlastung der Angehörigen, um deren Überforderung vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken und so die Pflege- und Betreuungsbereitschaft zu erhalten
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderung und deren Familien
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Aufgaben und Ziele

Seit dem 1. Juli 2005 besteht der Familienunterstützende Dienst (FUD) des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (VKM) in Menden. Der pädagogische Dienst ist mit dem Ziel gegründet worden, Familien mit Angehörigen mit Behinderung oder anderweitig bedingten Beeinträchtigungen durch ambulante Hilfen zu entlasten und zu unterstützen.
Aufgabe und Ziel des FuD ist es, Familien individuell ausgerichtete Unterstützung anzubieten. Dadurch kann Eltern und Angehörigen, die sich für die Betreuung und Pflege des Familienmitgliedes sehr engagieren, die Möglichkeit geboten werden, ausgeschöpfte Energiereserven wieder aufzufüllen. Da zudem die eigenen Bedürfnisse und Wünsche hinter die Versorgung des Menschen mit Behinderung gestellt werden, bleibt nicht selten zu wenig Zeit, um am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.


Zusätzlich haben sich die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren weitgehend verändert. Der Wunsch nach Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist meist sehr ausgeprägt. Gerade jüngere Menschen mit Behinderung haben das Anliegen, ihre Freizeitaktivitäten unabhängig von der Familien zu gestalten. Dazu benötigen sie Assistenz von Dritten.

Ältere und pflegebedürftige Menschen wünschen sich Hilfe im Haushalt, um möglichst lange selbständig in ihrer Wohnung leben zukönnen.
Auch für diesen Personenkreis macht der FUD Angebote der Begleitung und der Hilfe bei Haushaltstätigkeiten, deren Ziel die Unterstützung beim selbständigen Leben und Wohnen ist.


Leistungen

Die Leistungen des FuD umfassen  die Betreuung in der häuslichen Umgebung, um Angehörigen die Teilnahme am sozialen Leben, z.B. einen Kino- oder Theaterbesuch oder auch den Gang zum eigenen Arzt oder Frisör zu ermöglichen.

Darüber hinaus bietet der FuD für Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Beeinträchtigungen Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, der Kommunikation mit ihrer Umwelt und der Bewältigung des Alltags. Dazu gehören u. a. Kinobesuche, Eis essen oder die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Therapeuten, Ärzten oder Behörden.


Die Inhalte der Assistenz richten sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Familien. Sie werden individuell festgelegt und sind jederzeit veränderbar.


Die Assistenz erfolgt in der Regel durch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die z.B. Heilerzeihungspfleger*innen, Studierende der Fachbereiche Sozial-, Sonder- oder Heilpädagogik sind oder sich in der Ausbildung zum/ zur Heilerziehungspfleger*in oder Erzieher*in befinden. Hinzu kommen Personen, die aufgrund von persönlichen Erfahrungen Interessen an der Arbeit entwickelt haben. Wenn erforderlich, werden auch Fachkräfte eingesetzt.
Eine umfassende fachliche Anleitung wird dem Bedarf entsprechend durch die Leitung des FuD sichergestellt.
Hauswirtschaftliche Hilfestellung erfolgt durch ein Team von zuverlässigen, fest angestellten Mitarbeiter*innen.

Überblick

1. Beratung

  • Entlastungs- und Betreuungsmöglichkeiten
  • Beratung zur Finanzierung der Hilfen
  • Antragstellung gegenüber Behörden
  • Konfliktberatung in schwierigen Lebensphasen
  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Therapie- oder Wohnformen)

2. Einzelbetreuung

  • stundenweise Assistenz eines Angehörigen mit Behinderung oder altersbedingter Beeinträchtigung
  • Begleitung zu Ärzten, Therapeuten oder Behörden
  • Besuch kultureller Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
  • Mitbetreuung nicht behinderter Geschwister nach Absprache
  • hauswirtschaftliche Hilfestellungen

 3. Gruppenbetreuung

  • verschiede regelmäßige Freizeitangebote
  • Frauen- und Männergruppen
  • altersgerechte Teilhabe-Möglichkeiten
  • Teilnahme am Veranstaltungen der Gemeinde
  • Feiern zum Kaneval, Halloween und ähnlichen Anlässen
  • Ferienbertreuung

 

Organisatorischer Ablauf

Erstkontakt

  • findet in der Regel telefonisch statt
  • ein erstes Treffen zu einem ausführlichen Gespräch wird vereinbart

Erstgespräch

  • ausführliches Gespräch über die erwünschten Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten 
  • wird mit der Leitung des FuD durchgeführt
  • kann bei der Familie zu Hause oder im Büro des FuD stattfinden
  • Erstes Treffen wird verabredet, sobald ein/e Assistent*in gefunden ist
  • erstes Kennenlernen des/der Mitarbeiternden und des/der zu Betreuenden
  • Vereinbarung weiterer Termine


Kosten

Die aktuellenStundensätze des FUD erfragen Sie bitte bei der Leitung des Dienstes, Stephanie Dau.

Der Stundensatz der Betreuungskosten richtet sich nach der Art des Einsatzes und der erforderlichen Qualifikation der Mitarbeitenden. Die Stundensätze differieren nach Einzel- oder Gruppenbetreuung.

In der Einzelbetreuung werden ehrenamtliche Mitarbeitende mit Aufwandsentschädigung oder Hilfskräfte im Minijob eingesezt. 

Fachkräfte werden nur ausnahmeweise eingesetzt, wenn aufgrund der Schwere oder Besonderheit der Behinderung  eine Fachkraft erforderlich ist..

Gruppenangebote werden von Fachkräften geleitet, mit Unterstützung von Hilfskräften und / oder Ehrenamtlichen, 

Es gibt einen festen Stundensatz für die Gruppenbetreuung.Falls für einen Teilnehmenden bei Gruppenangeboten aufgrund der Behinderung ständige Aufsicht und "Eins zu eins Betreuung" erforderlich ist, wird die Möglichkeit der Teilnahme im Vorfeld der Termine besprochen,

 

Finanzierungsmöglichkeiten 

- siehe Kategorie Finanzierung

Die Anerkennung des Familienunterstützenden Dienstes (FUD) des VKM nach dem SGB XI als niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot wurde 2006 durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt.